Fragen
Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen
Formular A ausfüllen und senden:
• PEC: verbali.ppv@pec.it (riceve da PEC e mail ordinarie)
• Contact Center 03821850300
Kopie der Diebstahlanzeige u/o Verlustanzeige u/o Wiederauffindungsanzeige.
Formular A2 ausfüllen und senden:
• PEC: verbali.ppv@pec.it
• Contact Center 03821850300
Kopie des Verkaufvertrags (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus).
Innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Inspektionsberichts direkt an den Präfekten von Pavia, Piazza Guicciardi 1, 27100 Pavia, oder per Einschreiben mit Rückschein an die Polizia Municipale Via Tamarelli n.2 – 27100 Pavia (PV).
Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden.
Die Zahlungsmodalitäten für die Abrechnung des Verfahrens sind auf den beigefügten PagoPA – Erlagschein angegeben.
Pago Pa ist ein elektronisches Zahlungssystem, das entwickelt worden ist, um alle Zahlungen an die öffentliche Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter zu machen.
Zahlungen können sowohl über physische als auch über Online-Kanäle von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern (Payment Service Providers, PSPs) erfolgen, wie z. B.
• In den Filialen der Bank
• Über das Homebanking-System des Payment Service Providers (PSP), erkennbar an den Logos CBILL- oder pagoPA, das Sie unter folgendem Link finden: Wo Sie bezahlen können – pagoPA
• Bei den Geldautomaten der Banken, die mit der internationalen Maestro-Logo ausgestattet sind.
• Bei den Verkaufsstellen von Mooney, Lottomatica und Bank 5
• Bei Postämtern und an Postamat-Schaltern
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Contact Center – Tel. 03821850300 von Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr.